Zitat:
Zitat von Absoluter Beginner
Ich als Schiedsrichter habe das verweigert, da die Beschädigung nicht im Spiel erfolgt ist sondern schon vor Spielbeginn bekannt war.
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Genau darauf kommt es an. Aus dem Text der Regel B 4.2.2.:
"Während eines Einzels oder Doppels darf ein Schläger nur dann gewechselt werden, wenn er unabsichtlich so schwer beschädigt wird, dass er nicht mehr benutzt werden kann. In einem solchen Fall muss der Spieler ihn unverzüglich durch einen anderen ersetzen, ..." ergibt sich recht eindeutig die Absicht dieser Vorschrift: Ein Schlägerwechsel ist nur zulässig, wenn der Schläger in diesem Moment, also insbesondere im selben Einzelspiel beschädigt wurde.