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Nun, letztendlich muß man die Begründung des Schiedsgerichts beurteilen und die findet meine volle Zustimmung:
- DTTB hat in der Sache Recht, Karlsruhe hat die Bedingungen nicht erfüllt
- das Strafmaß ist unverhältnismäßig hoch
daher hat das Schiedsgericht einen Vergleich empfohlen. Und das halte ich für sinnvoll.
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