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Alt 05.11.2009, 08:00
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AW: Glatte Noppen, Kontrolle im WTTV

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Ja genau das hab ich mir gedacht. Da hältste (nicht du speziell sondern allgemein) dann nen unbehandelten Belag hin oder nen ungeklebten Schläger und wenn das Spiel beginnt und der weg ist nimmste nen anderen....Supereffektiv...
Zitat WO A2, Abs. 2-4
"Bei allen Veranstaltungen können Schlägerkontrollen durchgeführt werden. Die Tests dürfen nur mit ITTF-anerkannten Testgeräten und durch geprüfte Schiedsrichter bzw. geprüfte Schlägerkontrolleure vorgenommen werden. Sie können vor einem Spiel vorgenommen werden. Schläger, die bei diesen Tests nicht den ITTF-Regeln entsprechen, dürfen nicht im jeweiligen Spiel eingesetzt werden. Der Spieler darf dann den Schäger einmal austauschen und das jeweilige Spiel mit diesem Ersatzschläger bestreiten, der jedoch zwingend nach dem Spiel kontrolliert wird.
Ein einzelnes absolviertes Spiel wird dann als verloren gewertet, wenn bei der Schlägerkontrolle nach dem Spiel festgestellt wird, dass einer der im Spiel eingesetzten Schläger eines Spielers nicht den ITTF-Regeln entsprochen hat.
Ein einzelnes Spiel wird auch dann als verloren gewertet, wenn vor dem Spiel festgestellt wird, dass der Schläger eines Spielers nicht den ITTF-Regeln entspricht und der Spieler sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen."

Meine Fragen dazu:

Was ist ein "geprüfter Schlägerkontrolleur"? Wo kann man beim DTTB eine entsprechende Ausbildung machen bzw. wo wird im DTTB eine entsprechende Prüfung angeboten?

Schläger, die vor dem ersten Einzel beanstandet wurden, im zweiten Einzel bei Abwesenheit des OSR aber wiederum eingesetzt werden, können somit nicht regelgerecht beanstandet werden (da ja bei Abwesenheit des OSR auch nach dem Spiel keine regelgerechte Prüfung stattfinden kann), korrekt?

Das ganze erinnert mich an die Diskussion mit meinen 8- und 11-jährigen Kindern, wenn es ums Zimmer-Aufräumen geht...
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Mark Twain: „Von jetzt an werde ich nur so viel ausgeben, wie ich einnehme. Und wenn ich mir Geld dafür borgen muss!“
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