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Leider aus juristischer Sicht voll daneben. Der DTTB verstößt mit diesem Vergleich gegen seine eigene Satzung. Wehe, es kommt nunmehr ein Mitglied auf die Idee, auf satzungsgemäßes Vorgehen zu klagen.
Die Ausführungen, die Strafe wäre unverhältmismäßig gewesen, teile ich zwar von der Idee her; dagegen hätte Karlsruhe aber gerichtlich vorgehen müssen. Das Gericht hätte dann, sollte es diese Auffassung ebenfalls teilen, den betreffenden Teil der Satzung für nichtig erklärt. So aber verstößt der DTTB gegen seine eigenen "Spielregeln".
Eine absolute Lachnummer.
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Gänzlich frei von Signaturen...
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