Zitat:
Zitat von Jaskula
...Nein, absolut nicht. Die Vorverurteilung von Menschen nur aufgrund ihres Betzugs von Staatshilfe ist nicht akzeptabel, ansonsten müsstest Du meine Forderungen von weiter oben ebenfalls als diskussionswürdig ansehen, da der Sachverhalt der gleiche ist.
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Da mein Name in diesem Zusammenhang gefallen ist, möchte ich schon noch darauf hinweisen, dass ich niemanden vorverurteilt habe. Wenn das so interpretiert wurde, dann war die Interpretation falsch.
Wenn ich sage, dass es Hartz-IV-Empfänger gibt, die dem Alkohol zusprechen oder ihre Kinder schlagen, so sage ich damit keineswegs, dass ALLE Hartz-IV-Empfänger das tun. Ebenso gibt es Top-Manager, die diesen Kriterien entsprechen. In beiden Fällen ist das nicht in Ordnung. Punkt.
Dass dem versoffenen Top-Manager, der seine Kinder schlecht behandelt, ebenso dazwischengefunkt gehört, steht völlig außer Frage!
Die Diskussion dreht sich aber eigentlich nicht um Fragen des Alkohol-Missbrauchs oder der Verwahrlosung Jugendlicher infolge der elterlichen Unfähigkeit als solcher, sondern es ging um ein System, das es sozial Bedürftigen ermöglichen sollte, ohne vorprogrammierten Gesichtsverlust Einkäufe des täglichen Bedarfs aus staatlicher Förderung zu decken. Da halte ich die Kartenlösung nicht für die schlechteste.
Und wenn wir dann tatsächlich befürchten müssen, dass es Menschen gibt, die sich davon mit Alk eindecken, statt Müsli für die Kinder zu kaufen oder dass sie Müsli gegen Vodka tauschen, dann ist das immer noch eine gangbarere Lösung als die Auszahlung von Bargeld oder die Ausgabe von Gutscheinen.
Im Übrigen müssen viele staatliche und auch andere Institutionen lückenlos den Nachweis der zweckgebundenen Verwendung von Staats- oder Fördergeldern erbringen. Das wird mit absoluter Sicherheit von vielen hiesigen Verfechtern der Freiheit aller Leistungsempfänger als dringend notwendig erachtet. Ebenso erhalten Hartz-IV-Empfänger staatliche Leistungen, also Leistungen durch die Allgemeinheit. Warum sollten diese Leistungen nicht auch einer Nachweispflicht zur zweckgebundenen Verwendung unterliegen? Weil es unwürdig ist...?
Dann wäre die gleiche Forderung nach dem Nachweis zweckgebundener Verwendung durch Hochschulen oder andere Institutionen auch unwürdig? Wieso schreit dann keiner "Freiheit für öffentliche Institutionen! Schluss mit der Überprüfung der Ausgaben!"...?