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Zitat von Fastest115
Das klingt schonmal logisch. Aber die Frage vom Anfang bleibt: wenn am Anfang keiner freiwillig gezeigt hat und auch keiner verlangt hat den zu sehen, hat man dann trotzdem die Pflicht den Schläger dem gegner zu einem späteren Zeitpunkt zu zeigen, wenn der das dann doch noch verlangt???
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Nein, hat man nicht. In der Regel A 4.8 steht ausdrücklich, dass man nur vor Spielbeginn und beim Wechsel eines (beschädigten) Schlägers diese Pflicht hat.
Eine solche Dauer-Verpflichtung wäre unverhältnismäßig, weil
a) sie dazu missbraucht werden könnte, den Spieler aus dem Rhythmus zu bringen (z.B. plötzliche Protestdiskussion bei 0:2 Satzrückstand lostreten);
b) man von jedem Spieler erwarten darf, spätestens während des Einspielens (= vor Spielbeginn
(*)) zu beurteilen, ob der Schläger Eigenschaften hat, die der Spieler gerne überprüfen möchte.
(*) Der DTTB hat ja entschieden, dass das Einspielen nicht zum Spiel gehört; somit ist der Spieler währenddessen noch verpflichtet, den Schläger auf Verlangen zu zeigen.