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AW: Oberliga Baden-Württemberg 2009/10
Nachdem das Landgericht Stuttgart einen Eilantrag des TSV Wendlingen auf Einstufung in die Oberliga Baden-Württemberg durch Urteil vom 3.09.2009 abgelehnt hatte, fand am 29.10.2009 die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart über die vom TSV Wendlingen hiergegen eingelegte Berufung statt.
Nach über zweistündiger Verhandlungsdauer, unter Erörterung zahlreicher tatsächlicher und rechtlicher Probleme, schlug das OLG Stuttgart den Beteiligten auch zur Vermeidung eines langwierigen Hauptsacheverfahrens und der damit verbundenen allseitigen Risiken eine Einigung dahingehend vor, dass der TSV Wendlingen in der Spielzeit 2009/10 als zusätzliche Mannschaft in die Oberliga Baden-Württemberg eingruppiert wird.
Der TTVWH und der Süddeutsche Tischtennisverband haben diese Einigung akzeptiert. Nach Einschätzung der Tischtennisverbände hätte das OLG im Eilverfahren ein Urteil gesprochen, das aufgrund der vorliegenden Argumente gegen die Tischtennisverbände ausgefallen wäre. Ein mögliches weiteres Hauptverfahren wäre frühestens Ende der Saison 2009/10 zu erwarten. Dieser schwebende Zustand ist aus Sicht der Tischtennisverbände im Sinne eines sportlichen Ablaufs jedoch unbedingt zu vermeiden.
In der Verhandlung deutete das OLG an, dass die Frage der Spielberechtigung des vom TSV Wendlingen eingesetzten Spielers Drobec im Eilverfahren aufgrund der tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Organisation des Spielbetriebs in Kroatien nicht zu lösen sei. Allerdings bestünden auch Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Frage, ob die Bestimmung des Paragrafen WO-W 1.4 DTTB eine zulässige Rückwirkung enthielten.
Das OLG deutete daher an, dass es dazu neige, dem Antrag des TSV Wendlingen im Eilverfahren statt zu geben. D.h. bis zur Klärung noch offener Punkte in einem Hauptverfahren sei der TSV Wendlingen in die Oberliga Baden-Württemberg einzustufen. Dies hätte für den TTVWH und den Süddeutschen Tischtennisverband bedeutet, dass die derzeitige „Hängepartie“ noch weitere 2-3 Jahre andauert. Aufgrund dieser sportlich und spielorganisatorisch völlig unbefriedigenden Situation entschlossen sich der TTVWH und der Süddeutsche Tischtennisverband – auch im Interesse der beteiligten Vereine – dem gerichtlichen Vorschlag zu folgen.
Der TSV Wendlingen wird ab sofort aus der Verbandsliga Württemberg genommen und in die Oberliga Baden-Württemberg eingestuft. Die Mannschaft trägt ihre Spiele der Vorrunde innerhalb des vorgesehenen Zeitraums noch vor Weihnachten aus. Die Zahl der Absteiger bleibt trotz der auf elf Mannschaften angewachsenen Spielklasse bei zwei, um entstehende Härten zu vermeiden. Nach insgesamt vier Gerichtsverfahren – zwei der Sportgerichtsbarkeit sowie des Landgerichts und Oberlandesgerichts – hofft der Verband trotz der bestehenden spielorganisatorischen Schwierigkeiten auf einen geordneten Spielbetrieb in der Saison 2009/10.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Was mich dabei am allermeißten aufregt, ist dass IHR nur das liest und hört, was ihr lesen/hören wollt.
Wenn nur die Sportgerichtsbarkeiten entscheiden würden, dann würde es öfters solche Fälle geben, wie Diesen, indem ein Vereinsmitglied für seinen Verein (in dem Fall Donzdorf) stimmt.
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