Zitat:
Zitat von Noppengummi
Es handelte sich um einen Vergleichsvorschlag des Oberlandesgerichts Stuttgart, der in der Zwischenzeit angenommen wurde.
Aus meiner Sicht hätte dies nicht geschehen dürfen, aber die Mehrheit der beiden zuständigen Gremien hat sich für die Annahme entschieden. So ist natürlich Wendlingen aufzunehmen.
Ob das richtig ist, ist zu bezweifeln, von der Außendarstellung unserer Sportart ganz zu schweigen.
Ich hätte gerne eine Entscheidung des Oberlandesgerichts gelesen, wenn es sich in der Tiefe mit diesem Thema hätte beschäftigen müssen. Darauf hätten sowohl TTVWH als auch Süddt. TT-Verband ausgehen müssen. Leider haben es beide nicht getan und leben lieber mit dieser unbefriedigenden Entscheidung.
Ich persönlich würde mir wünschen, dass Entscheidungen der Sportgerichtsbarkeiten nicht durch ordentliche Gerichte geändert werden dürfen.
Vereine, die ordentliche Gerichte und/oder Rechtsanwälte bemühen, um Dinge durchzusetzen, sollten von der Teilnahme von allen Wettbewerben ausgeschlossen werden.
    
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Vielleicht solltest Du Dir bei aller - vielleicht verständlichen - Verärgerung einmal vor Augen führen, dass die Rechtsweggarantie (das grundrechtlich verbürgte Recht jeder natürlichen oder privatrechtlichen juristischen Person zur Anrufung der staatlichen Gerichte) ein Grundrecht (siehe Artikel 19 Grundgesetz!) ist.
Der Präsident des Süddeutschen Tischtennis-Verbandes hat im Übrigen heute ein Schreiben an die Oberliga-Vereine gerichtet, in dem er mit durchaus nachvollziehbaren Argumenten um Verständnis für die Entscheidung bittet ... meines hat er jedenfalls.