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Alt 10.11.2009, 16:51
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AW: Regelwerk - Sollstärke

Zitat:
Zitat von Michi Beitrag anzeigen
mal eine andere Frage in diesem Zusammenhang.

Hätte die Mannschaft 7 Spieler dann müßte ja keiner aufrücken, gehe ich mal von aus.
Kommt drauf an. Wenn zwei davon fünfmal in Folge gefehlt haben, muss einer aufrücken. Wenn nur einer davon fünfmal in Folge gefehlt hat, haben sie ja noch sechs Stammspieler, und es muss keiner aufrücken.

Zitat:
Zitat von Michi Beitrag anzeigen
Dürfte der Spieler der 5 mal nicht dabei war jetzt immer noch antreten, oder ist er für die Hinserie nicht mehr spielberechtigt ?
Da die Spielberechtigung immer für den Verein (und nicht für eine Mannschaft) erteilt wird, bleibt er (für den Verein) spielberechtigt. Er bleibt auch einsatzberechtigt für die Mannschaft. Im TTVN darf er auch weiterhin Ersatz in höheren Mannschaften spielen (wenn er keinen Sperrvermerk hat). Das fünfmalige Fehlen bedeutet nur, dass er nicht mehr zur Sollstärke beiträgt.

Deine Frage ist durchaus berechtigt. Bis mindestens 1990 war es (nicht nur im TTVN) in der Tat so, dass man mit dem fünfmaligen ununterbrochenen Fehlen auch die Einsatzberechtigung verlor. Die Wiedervereinigung und die Auseinandersetzung mit der Wettspielordnung des früheren DDR-Verbandes hat dann den Wessis die Augen geöffnet, welch schwachsinnige Regel sie dort jahrzehntelang hatten. Ich bin krank, kann deshalb fünfmal in Folge nicht spielen, und dann bin ich wieder gesund und könnte wieder spielen, darf es aber nicht, weil ich fünfmal in Folge gefehlt habe. Das war in der DDR anders geregelt, und so wurde es dann nach 1990 auch bei uns übernommen.

Die jetzige Regel ist sehr sinnvoll und sorgt dafür, dass ein Fünfmal-in-Folge-Fehlender weiterspielen darf, aber danach eben (nur) nicht mehr zur Sollstärke beiträgt.
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