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Zitat von Croudy
Das ist in WO/AB I, 10 so festgelegt. Ich weiß aber nicht, wieso man dies gerade auf eine Mannschaft beschränkt hat.
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Die Grundlagen der heutigen Jugendersatzspieler-Regelung (WO E 4.2) gehen auf die Beratungen der Bundesjugendwartetagung im Mai 1992 in Wernigerode zurück, wo der gesamte (damalige) WO-Abschnitt H (heute E) "Jugendliche/Schüler" komplett überarbeitet worden ist. Zuvor sah das DTTB-Regelwerk überhaupt keine Jugendersatzspieler vor, sondern nur Jugendliche als Stammspieler in Erwachsenenmannschaften. Da damals aus einigen Landesverbänden der Ruf laut wurde, auch ein "Schnuppern" von Jugendlichen, die Stammspieler einer Jugendmannschaft waren, bei den Erwachsenen zuzulassen, kam es zu den Grundsätzen der JES-Regelung, die seitdem jeder Landesverband mehr oder weniger weit ausgestaltet hat.
Die Zahl Drei als Höchstzahl der JES-Einsätze bei den Erwachsenen, die z. B. seitdem in Niedersachsen gilt, ist übrigens keine Bundes-Regelung, sondern war von Anfang an eine Sache der Landesverbände, die teilweise auch andere Zahlen für ihren Bereich festgelegt haben.
Der Sinn der JES-Regelung war damals das Hereinschnuppern in den Erwachsenenbereich, damit die Jugendlichen schon einmal schauen konnten, was sie später bei den Damen und Herren erwartet. Man war der Meinung, dass drei Spiele pro Halbserie in einer einzigen Mannschaft ausreichen, um den Jugendlichen diesen Einblick zu verschaffen. Der Aspekt, die Jugendlichen vor zu vielen negativen Erfahrungen zu schützen, war damals sehr viel stärker ausgeprägt als heute. Man wollte auf jeden Fall verhindern, dass die Jugendlichen dazu benutzt werden, unvollständige Erwachsenenmannschaften aufzufüllen, um das Ordnungsgeld für unvollständiges Antreten zu vermeiden.
Heutzutage hat sich der Aspekt des "Jugendschutzes" gewandelt, und die Angst vor Überbelastung oder Ausnutzung der Jugendlichen ist zurückgegangen. Heute spricht man davon, den Jugendlichen zusätzliche Chancen und Herausforderungen zu geben.
Momentan wird nicht nur in Jugendgremien darüber nachgedacht, das Thema "Jugendfreigaben" nach 18 Jahren eventuell einmal mehr zu revolutionieren. Es gibt Überlegungen, jedem Jugendlichen - unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen - im Mannschaftsspielbetrieb grundsätzlich den kompletten Start im Erwachsenen- und Nachwuchsbereich zu ermöglichen. Das würde bedeuten, dass auch die starken Jugendspieler, die heutzutage als Stammspieler "nur" bei den Erwachsenen spielen, dann auch in ihren Vereins-Jugendmannschaften spielen dürfen (nicht müssen). Der Hintergrund ist auch, den zahlenmäßigen Mannschafts-Rückgang im Nachwuchs-Punktspielbetrieb aufzuhalten.
Ein weiterer Aspekt ist das jährliche Dilemma bei den Deutschen Jugend- und Schüler-Mannschaftsmeisterschaften, bei denen die Mannschaften aus den einzelnen Landesverbänden unterschiedliche Startbedingungen haben, weil die Regelungen für den Start der Spieler in den Vereinsjugendmannschaften landesverbandsspezifisch sehr weit auseinandergehen. Wenn jeder Verein mit seinen besten Jugendlichen und Schülern antreten dürfte (also auch denen aus dem Damen- oder Herrenmannschaften), wäre hier zumindest eine Chancengleichheit gegeben.
Man kann gespannt sein, wie es mit den Jugendfreigaben weitergehen wird. Vielleicht gibt es bald gar keine Jugendfreigaben mehr, sondern nur noch eine Spielberechtigung für Jugendliche im Jugendbereich und eine zusätzliche Spielberechtigung für Jugendliche im Erwachsenenbereich - unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, die dann wieder von den Landesverbänden geregelt werden könnten.