Zitat:
Zitat von Umpire
2.04.07 The racket covering shall be used without any physical, chemical or other treatment.
3.04.02.02 The racket covering shall be used as it has been authorised by the ITTF without any physical, chemical or other treatment, changing or modifying playing properties, friction, outlook, colour, structure, surface, etc.
Die Regel spricht übrigens von racket covering, nicht von rubber. Zu racket covering gehört für mich eindeutig auch der Schwamm.
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Nochmal: den Schwamm mit dem Obergummi zu verkleben ist kein "treatment", das ist ein Herstellungsprozess.
Zugelassen wird nur das Obergummi ohne Schwamm, also im Bezug auf Zulassung ist der Schwamm vollkommen irrelevant.
Mit anderen Worten, das zugelassene Obergummi darf mit beliebigem Schwamm verklebt werden. Was die Hersteller auch tun. Ein Spieler darf es offensichtlich auch, weil die Regeln in dieser Hinsicht zwischen Privatpersonen und Firmen nicht unterscheiden.