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Alt 16.11.2009, 13:44
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AW: Schwammwechsel - Regelfrage aus der aktuellen Tischtennis

@Umpire
Okay, dann muss man den Sinn der Regel hinterfragen, wenn das Zulassungsprocedere praktisch ein ganz anderes ist. (Nur ein Teil der Kombi ist zulassungspflichtig, dann sollten die Regeln doch auch nur für den zulassungspflichtigen Teil gelten.)

Ein Schneiden oder ein Ablösen des Belages vom Holz stellt keine physikalische Behandlung des Belages dar, das Aufkleben auch nicht. Warum sollte dann das Ablösen oder Verkleben des OG eine physikalische Behandlung darstellen?

Diese Regel war ja eher dazu gedacht, das "Backen" von OG oder chem. Nachbehandeln von Belägen (FK, Tunen) zu verhindern.

@Mighty
Die Frage geht ja eher in die Richtung, ob nach abgeschlossenem Herstellungsprozess (OG und Schwamm sind bereits verklebt worden), das Produkt wieder auseinandergerupft werden darf. Ich denke - ja.
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