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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Ich denke das es da keine offizielle Regelung für gibt und das nur im gegenseitigen Einvernehmen gemacht werden kann, da in der Wo unter G4.2 steht:
Bei Ausfall des Spiellokals kann ein anderes Spiellokal benutzt werden, das sich in einer zumutbaren Entfernung befindet. In diesem Falle ist die Gastmannschaft vom Gastgeber jedoch rechtzeitig zu benachrichtigen. Als rechtzeitig gilt hier auch die Information am ursprünglichen
Spiellokal, wenn der pünktlich eingetroffenen Mannschaft noch die halbstündige Einspielzeit gewährt werden kann. Steht kein Spiellokal zur Verfügung, so muss der Gastgeber seiner Spielverpflichtung
im Spiellokal der Gastmannschaft nachkommen, ohne jedoch Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und Rückspiel im eigenen Spiellokal zu haben.
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Wer kämpft kann verlieren, wer aufgibt hat schon verloren!
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