Zitat:
Zitat von waldeanga
ja er hat seinen grund, ist egal...
mich würde ein paragraph erfreuen in dem das steht, das es teuer wird...
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Tischtennisregeln B
2.2 Spielkleidung
2.2.1 Die Spielkleidung besteht normalerweise aus kurzärmeligem oder ärmellosem Hemd und Shorts bzw. Röckchen oder einteiligem Sportdress (sog. ’Body’), Socken und Hallenschuhen.
Andere Kleidungsstücke, z.B. ein Trainingsanzug (ganz oder teillweise), dürfen im Spiel nur mit Genehmigung des Oberschiedsrichters getragen werden.
Es gibt Verbände, da kann man einen Antrag an den Staffelleiter stellen, dass man mit anderen Kleidungstücken spielen darf, z.B. wegen Operationsnarbe
Im TTVR kostet der Verstoß gegen die Sport- und Spielkleidung 20 Euro
Gebührenordnung 3.8.3a