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AW: Relegation in Mittelfranken
@ lupo
Ich bin auch für die Einführung von Relegationsspielen auf Bezirksebene in Mittelfranken.
Die Regelungen die Du anmahnst existieren doch schon, (siehe nachfolgend DfB für Relegationsspiele). Sicherlich kann man an der ein oder anderen Stelle Verbesserungen vornehmen.
Die von Dir angesprochene Unsicherheit kam doch vor allem deshalb zustande, weil die Sportgerichte unterschiedliche Urteile gefällt haben.
@AxelG
Falls die Relegation eingeführt werden sollte, erfordert dies halt dann ein umdenken bei den Spielern. Die Relegation gehört dann zur Saison.
Die Teilnahme daran ist zudem freiwillig.
Die Termine für die Relegationsspiele stehen schon vor dem ersten Saisonspiel fest. Man könnte hier gleich das erste Wochenende nach dem letzten Spieltag hernehmen. Ebenso steht der Austragungsmodus fest. Somit kann das Argument, ich habe keine Zeit nicht greifen. Wie oft wurde schon bemängelt, dass Mannschaften zum Saisonende nicht mehr antreten, weil es um "nichts" mehr geht. Durch die Einführung einer Relegation ist meiner Meinung nach wesentlich länger für Spannung gesorgt.
Durchführungsbestimmungen
für Aufstiegsspiele (Relegation)
vom 24. April 2008
zuletzt geändert am 4. Juli 2009
A Allgemeines
Die hier beschriebenen Durchführungsbestimmungen modifizieren bzw. ergänzen, falls
die jeweilige Ebene (Verband, Bezirk, Kreis) dies festgelegt hat, die Punkte G 2 bis G 5
der Wettspielordnung der für die jeweilige Ebene geführten Ligen.
Das Verfahren des Relegationsaufstiegs soll fakultativ auf allen Ebenen (Verband, Bezirk
und Kreis) eingeführt werden können, wahlweise auch nur für den Herren-, Damen-,
Jungen- bzw. Mädchen-Spielbetrieb.
Über die Einführung sowie die Art der Relegation entscheidet für die Verbandsebene
(Verbandsligen) der Vorstand Sport, für die jeweilige Bezirksebene (Bezirksligen) der
zuständige Bezirksvorstand und für die Kreisebene (Kreisligen) der jeweilige Kreisvorstand.
Die Entscheidung des zuvor genannten Gremiums muss den Vereinen vor Beginn
der Mannschaftsmeldung bekannt gemacht werden (Hinweis auf Homepage, Rundschreiben
etc.). Über Art und Umfang der Informationen entscheidet das zuständige Gremium.
B Verfahrensbestimmungen
1. Nach jeder Spielzeit steigen aus Spielgruppen mit 8 und mehr Mannschaften die
beiden letzten, mit 7 und weniger Mannschaften die letzte Mannschaft ab.
Sind 3 parallele Spielgruppen unterstellt, dann steigen 3 Mannschaften ab.
2. Jeder Meister erwirbt das Recht auf den Direktaufstieg in die nächst höhere Spielklasse
(ausgenommen in die Bayernliga Jugend). Das Direktaufstiegsrecht ist auf
den Meister beschränkt, ausgenommen bei einer eingleisigen Ligenstruktur. Dort
steigt auch der Tabellenzweite direkt auf.
In die übergeordnete Spielklasse bzw. Spielgruppe steigen in jedem Fall mindestens
zwei Mannschaften auf, im Falle von 3 unterstellten parallelen Spielgruppen mindestens
3 Mannschaften.
Die Aufsteiger werden im Falle einer einzigen untergeordneten Spielklasse bzw.
Spielgruppe in der Reihenfolge des Tabellenendstandes aus dieser entnommen.
3. Bedingt durch besondere Abstiegsverhältnisse, freiwillige Meldungen in tieferen
Ligen und/oder durch Maßnahmen nach G 5 (zusätzlicher Aufstieg) kann sich die
Zahl der Mannschaften einer Spielgruppe über den Sollstand erhöhen. In diesem
Falle erhöht sich am Ende der Spielzeit die Zahl der Absteiger entsprechend.
4. Bei einer ein-, zwei- oder mehrgleisigen Ligenstruktur erhält die Mannschaft auf dem
Tabellenplatz hinter den Direktaufsteigern gemäß Punkt 2 der untergeordneten
Spielklasse das Recht zur Teilnahme an der Relegationsrunde für die Auffüllung der
nächst höheren Spielklasse. Diese Mannschaften tragen zusammen mit der letztplatzierten
noch zu verbleibenden Mannschaft der aufzufüllenden Spielklasse die
Relegation aus.
5. Die Relegationsspiele finden einheitlich unmittelbar nach Beendigung der Rundenspiele
statt und sind im Rahmenterminplan und in der entsprechenden Spielklassenordnung
der jeweiligen Ebene/Spielklasse festzuschreiben.
6. Die Relegationsspiele werden vom jeweiligen Spielleiter der aufzufüllenden Liga
organisiert. Der verantwortliche Spielleiter leitet wenn möglich die Relegationsspiele
persönlich. Im Verhinderungsfall lässt er sich von einem Fachwart vertreten. Alternativ
bzw. zusätzlich kann auch ein neutraler Oberschiedsrichter eingesetzt werden.
7. Die Teilnahme an der Relegationsrunde ist freiwillig. Auf die Teilnahme verzichtende
Mannschaften werden durch keine anderen Mannschaften ersetzt und für ein evtl.
späteres Auffüllen einer Spielklasse nicht berücksichtigt.
8. An Relegationsspielen dürfen nur Spieler teilnehmen, die in der Rückrunde in drei
verschiedenen Mannschaftskämpfen im Verein mitgewirkt haben. Über Ausnahmen
(Atteste, etc.) entscheidet der zuständige Spielleiter zusammen mit dem zuständigen
Fachwart Mannschaftssport.
9. E/J-Spieler sind bei Relegationsspielen nicht einsatzberechtigt. Jugendliche mit
Jugendfreigabe sind nur einsatzberechtigt, wenn die Erteilung der Jugendfreigabe
zu Beginn der Rückrunde erfolgte.
10. Folgende Varianten hinsichtlich der Austragungsorte sind möglich:
- alle Spiele finden auf „neutralem Boden“ statt
- Austragung bei einem an der Relegation beteiligtem Verein (Losentscheid)
- Heimrecht für die Mannschaft der übergeordneten Klasse
- Heimrecht durch Losentscheid
Über die Austragung entscheidet für die Verbandsebene der Vorstand Sport, für die
Bezirksebene der jeweilige Bezirksvorstand und für die Kreisebene der jeweilige
Kreisvorstand. Die Durchführung übernimmt der zuständige Spielleiter der aufzufüllenden
Liga.
11. Falls das Heimrecht nicht vorher bereits gemäß Nr. 10 (Heimmannschaft ist Mannschaft
A) bestimmt ist, wird vor jedem Beginn eines Spieles durch Los entschieden,
welche Mannschaft die Wahl zwischen A und B hat. Der anwesende Fachwart oder
OSR führt die Wahl durch.
Bei Entscheidungsspielen wird der Sieger gemäß WO G 10 ermittelt. Ist auch die
Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Bällen gleich entscheidet das Los,
welches vom anwesenden Fachwart bzw. OSR durchgeführt wird.
12. Für die Ermittlung der Reihenfolge der Mannschaften in die offiziellen Tabellen von
Relegationsrunden findet WO G 9 Anwendung.
13. Die Spiele der ersten Relegationsrunde sind einheitlich an einem in Rahmenterminplan
festgelegten Wochenende auszutragen. Die Spiele sollten vorrangig am Freitag
oder Samstag ausgetragen werden. Über Ausnahmen entscheidet das zuständige
Gremium.
Die Spiele der eventuellen zweiten Relegationsrunde finden eine Woche später nach
gleichem Verfahren statt.
14. Relegationsspiele werden, anders als in WO D 2 zur Auswahl, an zwei Tischen
ausgespielt. Dabei sind nach Möglichkeit Boxen zu bilden und Zähltische mit Zählgeräten
bereitzustellen.
15. Bei zwei teilnehmenden Mannschaften spielen diese den Relegationsaufsteiger
untereinander aus.
16. Bei drei teilnehmenden Mannschaften können folgende Austragungsweisen gewählt
werden:
- zunächst spielen die zwei Mannschaften der untergeordneten Ligen
gegeneinander. Der Sieger spielt anschließend gegen die Mannschaft der
übergeordneten Liga um den Relegationsaufstieg.
- System „jeder gegen jeden“
Die Entscheidung über die Austragungsweise trifft das zuständige Gremium.
17. Bei vier teilnehmenden Mannschaften können folgende Austragungsweisen gewählt
werden:
- K.-o.-System mit zwei ausgelosten Paarungen. Die beiden Sieger spielen den
Relegationsaufsteiger untereinander aus. Die beiden Verlierer den Platz 3 und 4
der Relegationsrunde.
- die teilnehmende Mannschaft der aufzufüllenden Liga spielt gegen den Sieger
der im System „jeder gegen jeden“ ermittelten Sieger der restlichen
Mannschaften
- System „jeder gegen jeden“
Die Entscheidung über die Austragungsweise trifft das zuständige Gremium.
18. Bei mehr als vier Mannschaften können folgende Austragungsweisen gewählt werden:
- K.-o.-System, wobei evtl. Freilose an den Verein der höherklassigeren Liga
vergeben werden
- System „jeder gegen jeden“
Die Entscheidung über die Austragungsweise trifft das zuständige Gremium.
19. Der Sieger der Relegationsrunde erwirbt das Recht auf den Relegationsaufstieg.
Dieses Recht ist auf den Sieger beschränkt.
20. Sofern eine Spielklasse nach direktem Auf- und Abstieg, Relegationsaufstieg, freiwillige
Meldung aus dieser Klasse in eine tiefere, Ausscheiden von Mannschaften (Verzicht)
und Auffüllen der übergeordneten Liga noch nicht ihre Sollstärke gemäß
G 1 erreicht hat, wird die Spielklasse in folgender Reihenfolge aufgefüllt:
- Platz 2 der Relegationsrunde,
- Mannschaften, die sich gemäß WO G 3 zusätzlich in die Liga einreihen ließen
- Platz 3 der Relegationsrunde (falls ausgespielt)
- Platz 4 der Relegationsrunde (falls ausgespielt)
- bester Absteiger der aufzufüllenden Spielgruppe
21. Sofern die Spielklasse danach immer noch nicht ihre Sollstärke erreicht hat, wird
gemäß WO G 5 (zusätzlicher Aufstieg) aufgefüllt, sofern noch nicht berücksichtigt.
22. Ausgeschlossen von dieser Möglichkeit zur Auffüllung sind Mannschaften, die gemäß
WO G 7 während der Spielzeit zurückgezogen haben oder aus der Spielklasse
gestrichen worden sind und Mannschaften, welche die Teilnahme an der Relegation
verweigert haben.
23. Diese Durchführungsbestimmungen wurden vom Vorstand Sport am 24.04.2008
ratifiziert und treten mit Veröffentlichung in Kraft!
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