Zitat:
Zitat von tt-freak3
Wenn wir schon über Strafen reden, die anschließend verhängt werden können: ich sehe in den Ordnungen des ByTTV keine Auflistung von derlei Vergehen.
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Wirf doch vielleicht einfach nur mal einen vorsichtigen Blick in § 28 Abs. 1 und in § 43 Abs. 1 der Rechts-, Verfahrens- und Strafordnung des Bayerischen Tischtennis-Verbandes!