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AW: TTVN: Timeout
Genau so ist es... Beraten darf jeder, Timeout von außen nehmen darf auch im Mannschaftskampf nur der BENANNTE Betreuer. Wenn man keinen benennt heißt das dann latürnich dass es auch keinen benannten Betreuer gibt (ist ja kein Zwang), der von außen Timeout nehmen dürfte. In der Theorie.
In der Praxis ist es eigentlich sehr einfach lösbar. Ein Zuruf "Timeout" kann mit ein wenig Mühe als unzulässige Beratung gewertet werde (Hinweis, dass man doch ein Timeout nehmen kann und jetzt sollte - nicht ganz unähnlich einem Hinweis a la "Spiel doch nen richtigen Topspin gegen diesen Seitenschnitt") und der SPIELER selbst kann dann noch einmal anzeigen und Timeout nehmen => gar kein Problem mehr in Sachen Timeout, denn der Spieler hat es genommen und der darf das ja auch durchaus; und dann darf jeder beraten. Man kann eben auch wieder auf konkludentes Handeln abstellen und sagen der Spieler habe diesen Timeout damit genommen.
Was natürlich nicht das Problem löst, wenn der Spieler "Nein" sagt. Hier würde ich das timeout allerdings nur als genommen werten wenn wirklich klar ist, dass der Mannschaftsführer es von außen verlangt hat. Und _eigentlich_ sollte der wirklich klar sein. Dass das _praktisch_ anders ist (in "unteren" Ligen) weiß ich auch und habe keine 100%ig brauchbare Lösung. Im Zweifel wohl am ehesten derjenige, der die Begrüßung gemacht hat.
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