Zitat:
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Die Entscheidung fällt am 01.12. in einer weiteren Sitzung, an der dann auch die Kreisvorsitzenden teilnehmen.
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Die Kreisvorsitzenden dürfen in dieser Frage nicht abstimmen.
WO G4
Zitat:
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Die Entscheidung über die Einführung trifft für die Verbandsebene der Vorstand Sport, für die Bezirksebene der Bezirksvorstand [..]
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Satzung §50
Zitat:
§ 50 Bezirksvorstand
1. Zusammensetzung
Ordentliche Mitglieder des Bezirksvorstands sind
- der Bezirksvorsitzende als Vorsitzender,
- der Bezirkssportwart,
- der Bezirkskassenwart,
- der Bezirksfachwart Öffentlichkeitsarbeit,
- der Bezirksfachwart Vereinsservice,
- der Bezirksjugendwart.
Der Bezirksvorstand wählt eines seiner ordentlichen Mitglieder zum stellvertretenden
Bezirksvorsitzenden (Oberbayern zwei Stellvertreter).
Außerordentliche Mitglieder des Bezirksvorstands sind
- die Ehrenvorsitzenden des Bezirks.
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Die Kreisvorsitzenden sind im Bezirksrat.