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Lupo, endlich komme ich zu einer Antwort.
Erstmal hat Philipoussis Recht. In der Spielordnung des Südverbandes steht tatsächlich, dass die Oberligen geteilt sind in 3 Gruppen mit "in der Regel" 10 Mannschaften.
Allerdings: In den letzten 15 Jahren waren meines Wissens in der Oberliga Bayern immer mindestens 11 Mannschaften.
Und (was noch wichtiger ist und was wohl für 10 oder 11 Mannschaften gilt): In der Spielordnung steht auch, dass nur zwei Mannschaften aus den Oberligen Süd absteigen.
Das heißt für mich eindeutig: Ganz gleich, was passiert, der Drittletzte (Bayern München) bleibt drin.
Der Absatz C 4 der Spielordnung gilt meines Erachtens nur für Regionalligen, denn er lautet folgendermaßen:
Zusätzlicher Abstieg
Bedingt durch besondere Abstiegsverhältnisse in der 2. Bundesliga kann sich die Zahl der Mannschaften in den Regionalligen um eine bzw. zwei über den Sollstand erhöhen. Steigt in einer Spielklasse die Mannschaftszahl über die Sollstärke, so erhöht sich die Zahl der Absteiger am Ende der Spielrunde um die überzähligen Mannschaften.
Um die Spekulationen fortzuführen: Es steigen zwei aus der Oberliga ab (Altdorf und Erlangen), zwei kommen aus den Bayernligen rauf, aus der Regionalliga kommt keiner in die Oberliga Bayern. Wenn einer aus der Oberliga in die RL aufsteigt, seid Ihr zehn Mannschaften, wenn keiner aufsteigt, elf, und wenn z.B. Kleinwallstadt aus der 2.Liga freiwillig in die Oberliga zurückzieht, seid Ihr (siehe oben) elf oder zwölf Mannschaften. Auf den Abstieg in der Oberliga dürfte dies jedenfalls keinen Einfluss haben.
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