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Angeregt durch die Aussagen des "Cheftrainers" habe ich mich mal unter meinen Bekannten etwas intensiver umgehört und erfahren, dass es tatsächlich durch den Anwalt des HTTV ein Vergleichsangebot an Buckolt gegeben hat. Dieses hat Buckolt sogar angenommen. Kaum hatte er dies allerdings getan, wurde das unterbreitete Vergleichsangebot innerhalb der gegebenen Frist wieder zurückgenommen. Also wird es jetzt zur Eröffnung des für den Verlierer kostenintensiven Gerichtsverfahrens kommen.
Was sagt uns das ???
Nun, wenn man es einigermaßen loglisch angeht, dann gibt es aus meiner Sicht nur zwei mögliche Erklärungen:
1. Die HTTV-Vertreter und ihr Rechtsbeistand haben ein wenig unerwartet doch noch einen Joker und damit einen Ausweg aus der zunächst als ausweglos eingestuften Situation gefunden. Wenn es diesen Weg geben sollte, wird man ihn nach der Entscheidung des Gerichtes sicherlich bald mitbekommen.
Oder
2. Der Rechtsbeistand der HTTV-Vertreter hat die wenig erfolgversprechende Situation in diesem Verfahren erkannt und seiner Partei als Ausweg und um das Gesicht zu wahren den Vorschlag eines Vergleiches unterbreitet. Einen Vergleich initiiert man nur, wenn man sich nach Abwägung der Chancen und Risiken seiner Sache nicht ganz sicher ist, also in einer Position der Schwäche. Dieser Vergleich wurde zunächst ausgearbeitet und Buckolt angeboten. Nachdem dieser den Vergleich angenommen hatte, wurde er nach einer Sinneswandlung der HTTV-Vertreter wiederufen. Möglicherweise bestehen die betroffenen auf einer grundsätzlichen Entscheidung des Gerichtes zur Sache.
Warum aber dann das ganze Hick-Hack mit dem Vergleich ?
War man vielleicht überrascht, dass Buckolt das Angebot angenommen hat ?
Der Sinn in diesem Vorgehen bleibt für mich z.Z. noch verborgen.
Ich halte es allerdings für wenig wahrscheinlich, dass der Anwalt des HTTV als ausgewiesener Fachmann erst einen Vergleich nach Einschätzung der Situation für sinnvoll vorschlägt, dann seine Partei von dessen Sinnhaftigkeit überzeugt, ihn anschließend ins Spiel bringt, um ihn dann von sich aus, und nach dem er wie vorgeschlagen von der Gegenpartei angenommen wurde, zu widerrufen.
Dass sich die Geschichte anderesherum abgespielt hat (die HTTV-Vertreter beauftragen ihren Anwalt einen Vergleich auszuarbeiten, dieser läßt sich als Fachmann mit der Kompetenz die Chancen und Risiken der Situation angemessen einzuschätzen in einer Situation der Stärke von den Laien überzeugen, bringt den Vergleich nach reiflicher Überlegung ein, um ihn anschließend von sich aus genau in dem Moment zu verwerfen, als er angenommen wird), kann ich mir noch weniger vorstellen.
Dieses Szenario erweckt den Eindruck, als wollten die hier involvierten HTTV-Vertreter vor Gericht entweder gloreich siegen oder mit fliegenden Fahnen untergehen. Möglicherweise legt ein Teil des Präsidiums auf diese Weise sein Schicksal in die Hände des Landgerichtes Gießen. Immerhin findet nur wenige Tage später der Verbandstag statt (Sa, 24.Mai). Im Mittelalter hätte man zu solch einem Vorgehen wohl die Anrufung eines "Gottesurteils" gesagt.
Nun gut, wir werden sehen ...
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