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Alt 09.05.2003, 12:46
Sascha Eichmann Sascha Eichmann ist offline
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Sascha Eichmann ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Original geschrieben von Cheftrainer


@Sascha Eichmann: Bist Du nicht Jurist??? Klär uns doch mal auf, was bei dem Verfahren eigentlich rauskommen kann, sollte der HTTV gewinnen oder verlieren?
Nein, ich studiere noch ( denke hinzu:ewig)


Verliert der HTTV, steht damit fest, dass die Enthebung von Buckolt aus dem Amt rechtswidrig war und rückgängig zu machen ist. Das hiesse aktuell, dass sich nichts ändern würde, da Herr Buckolt ja aufgrund der einstweiligen Verfügung schon länger wieder im Amt ist bis zur Beendigung des Hauptverfahrens. Natürlich hätte der HTTV die Kosten des Verfahrens einschließlich derer des Klägers zu tragen. Weitere Auswirkungen würde ein Sieg von Herrn Buckolt bei dem mir bekannten Sachverhalt kaum machen, da Gegenstand des Verfahrens einzig die Frage war, ob Herr Buckolt als Gewähltes Mitglied des Rechtsausschusses einfach so, lediglich aufgrund seiner Vorstandskritischen Äusserungen im Hinblick auf die Bestrafung ohne schuldhaftes Verhalten von ??? ( schon vergessen, um welchen Verein es eigentlich ging; so weit sind wir da schon von der eignetlichen Sache abgekommen).
Es wird also bei diesem Verfahren nicht darüber entscheiden, ob die Strafe damals zutreffend war oder nicht, sondern nur, ob Herr Buckolt aufgrund der gegebenen Sachlage aus dem Rechtsausschuss ausgeschlossen werden durfte.
Sollte Herr Buckolt Recht bekommen, wovon ich ausgehe bei dem mir bekannten Sachverhalt, wäre damit richterlich festgestellt, dass der HTTV-Vorstand gegen die HTTV-Satzung verstoßen hat. Welche Folgen daraus abzuleiten sind ( Amtsenthebung, Strafen anderer Art), hängt davon ab, was die Satzung dazu vorsieht. Da ich keine vorliegen habe, kann ich dazu nichts sagen.

Sollte Herr Buckolt verlieren, bleibt natürlich er auf den Kosten sitzen und die einstweilige Verfügung wird aufgehoben mit der Folge, dass er seinen Platz im Rechtsausschuss räumen muß.
Eventuelle Strafen hat er aber nicht zu befürchten, da er ja keinesfalls einen Satzungsverstoß begangen hat.

Interessant könnte dann noch die Frage sein, ob eventuelle vom Rechtsausschluss unter Anwesenheit von Herrn Buckolt gefällte Entscheidungen rückgängig zu machen wären. Dazu könnte sicherlich die Satzung was sagen.
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Geändert von Sascha Eichmann (09.05.2003 um 12:49 Uhr)
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