|
Ich bin mir nicht sicher, ob hier jedem die Fakten der beiden genannten Fälle und der zeitliche Ablauf klar ist.
Ich lasse mal die Vorgeschichte weg und verzichte auf Beurteilungen, auch wenn' s schwerfällt. Demnach stellt sich das Ganze nach meinem Kenntnisstand so dar:
Fall Buckolt:
- Bei einem Gerichtstermin wird dem HTTV und Herrn Buckolt ein Vergleich angeboten, der vom Gericht aufgrund der Chancen in der ansonsten stattfindenden Verhandlung vorgelegt wird.
- Beide Vertreter nehmen diesen Vergleich an.
- In der HTTV-Führung ist man mit dem Vergleich nicht zufrieden, legt Widerspruch ein
- Es wird im Laufe dieses Monats zur Verhandlung kommen
Fall Bitsch/Odenwaldkreis:
- Kreiswart Horst Bitsch fordert öffentlich den Rücktritt von HTTV-Führungsmitgliedern
- Die Beiratstagung beschäftigt sich mit dieser Thematik
- Horst Bitsch kann die Tagungsteilnehmer nicht von der Notwendigkeit des Rücktritts überzeugen
- Horst Bitsch entschuldigt sich für die Art der Vorbringung seiner Forderung, hält diese selbst aber aufrecht
- Seine Beweise darf er nicht mehr vorbringen
- Die Vereine des Odenwaldkreises werden vom HTTV einzeln angeschrieben und befragt, ob sie mit der Verfahrensweise Ihres Kreiswarts einverstanden sind.
- Kein Verein antwortet
- Der HTTV sagt den Trainer-Lehrgang in Bad König ab, mit der Begründung, daß die vereine im Odenwaldkreis offensichtlich keinen Wert auf eine Zusammenarbeit mit dem HTTV legen.
|