Einzelnen Beitrag anzeigen
  #33  
Alt 09.05.2003, 16:42
Cheftrainer Cheftrainer ist offline
registrierter Besucher
Foren-Urgestein - Master of discussion **
 
Registriert seit: 25.06.2000
Beiträge: 7.968
Cheftrainer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
nein!

Das Gericht hat dem HTTV nur angedroht, dass 250.000.- Ordnungsgeld verhängt werden, falls die Entscheidung des Eilverfahrens (Buckolt wurde per einstweiliger Verfügung wieder eingesetzt) nicht akzeptiert worden wäre.

Immerhin war man so clever, dass Buckolt wieder eingesetzt wurde. Er wurde danach halt bei jedem Verfahren für befangen erklärt (deshalb das zweite Verfahren Buckolt % HTTV) und somit in der Praxis von "seiner" Arbeit als ehrenamtlicher Richter (oder Beisitzer) ferngehalten.

Wie ich vorhin schon gesagt habe, könnte man sowas bestimmt als "Missachtung des Gerichts" auslegen oder?

Aber wie auch immer es ausgeht, der HTTV wird "maximal" nur gezwungen, Buckolt wieder einzusetzen (weil Rauswurf nicht konform mit geltenedem Recht) und bei dem zweiten Verfahren wird die Praxis der "Befangenheitserklärungen" halt beanstandet.

Insofern kostet das die hessischen Vereine halt "nur" die Gerichtskosten und die Anwaltskosten sollte der HTTV verlieren.
Mit Zitat antworten