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Alt 09.05.2003, 20:04
Sascha Eichmann Sascha Eichmann ist offline
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Sascha Eichmann ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
So, und jetzt nochmal ich zu dem genauen Ablauf in der nächsten Woche bezüglich der Frage, was wann verhandelt wird:

In der nächsten Woche gibt es zunächst am 13.05.03 eine mündliche
Verhandlung beim Amtsgericht Gießen (11.30 Uhr, Raum 205, Gebäude B
(Neubau)). Diese betrifft den Widerspruch den Verbandes gegen die von
Herrn Buckolt am 19.12.2002 erwirkte einstweilige Verfügung gegen den
Amtsenthebungsbeschluß durch den Vorstand vom 02.12.2002.

Am 15.05.03 wird ein zweites Urteil verkündet werden. In dieser Sache
geht es um einen Ausschluß wegen angeblicher Befangenheit durch den
Vorsitzenden des VRA, Rainer Lange, in einem speziellen Fall am
04.02.2003. Auch gegen diesen "speziellen" Ausschluß wurde am
26.02.2003 durch das Amtsgericht Gießen eine von Herrn Buckolt beantragte
einstweilige Verfügung erlassen. In den Gründen führte die Richterin
u. a. aus, daß der Ausschluß sowohl der Rechtsordnung des HTTV als
auch den allgemeinen Verfahrensvorschriften widerspreche und gegen die
rechtsstaatliche Ordnung verstoße (keine Rechtsgrundlage). Da der
Verband auch in diesem Fall Widerspruch einlegte, fand am 08.04.2003
bereits eine mündliche Verhandlung statt, in dem der Rechtsanwalt des
HTTV, Thomas Weikert (zugleich Justitiar des DTTB), einen Vergleich
anbot, den Herr Buckolt nach eigener Aussage zur Förderung des Rechtsfriedens angenommen habe.
Dieser Vergleich sah vor, daß der Fall, in dem Herr Buckolt wegen angeblicher Befangenheit ausgeschlossen
wurde, erst nach dem Verbandstag entschieden wird. Gleichzeitig
verpflichtete sich der Verband, die gegen Herrn Buckolt ausgesprochene
Amtsenthebung für wirkungslos zu erklären. Dieser Vergleich wurde am
28.04.2003 - einen Tag vor Ablauf der Widerrufsfrist - von Herrn
Weikert im Auftrag des HTTV überraschenderweise widerrufen. Daher wird
am 15.05.2003 das Urteil verkündet werden.
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