|
AW: BaTTV: Umstellungsregelung zur Rückrunde
Schade, dass bisher scheinbar niemand etwas zu diesem Thema weiß...
Ich versuche mal, mit konkreten Beispieldaten das ganze zu verdeutlichen, vielleicht kann mir dann eher jemand helfen?
Angenommen, die Spieler haben folgende Bilanzen:
1.1 3:7 -> 30%
1.2 11:7 -> 61%
1.3 9:9 -> 50%
1.4 6:8 -> 43%
1.5 8:7 -> 53%
1.6 10:4 -> 71%
2.3 5:0 -> 100% (als Ersatz)
Nehmen wir weiter an, 2.1 hat einen SPV und 2.2 hat in der 1. Mannschaft nicht Ersatz gespielt. In der 2. Mannschaft (2 Klassen tiefer) wurden folgende Bilanzen erspielt:
2.1 5:1 -> 83%
2.2 7:6 -> 54%
2.3 11:1 -> 92%
Wie muss zur RR umgestellt werden? Insbesondere geht es um die Frage, muss Spieler 2.3 in die 1. Mannschaft gemeldet werden oder könnte er auch in der 2. Mannschaft bleiben?
Wenn die 100% im hinteren PK direkt mit den Stammspielern verglichen würden, müsste er ja eigentlich außer an 1.2 an allen anderen Spielern vorbei gehen, da >66% Diff. zu 1.1, >33% Diff. zu 1.3 und 1.4 und >20% Diff. zu 1.5 und 1.6.
Wenn Spieler 2.3 nur 4:0 erspielt hätte, dürfte es klar sein, dass er zuwenig Spiele hat und somit nicht gewertet werden kann. Wie aber ist diese Regel auszulegen? Muss er ab 5 Einzelspielen immer direkt mitgewertet werden oder sind z.B. 5 oder 6 Einzelspiele u.U. auch noch zu wenig, um in die Wertung zu fallen?
Danke!
|