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Alt 04.12.2009, 21:31
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AW: protest eingelegt

Zitat:
Zitat von Noppenfritz Beitrag anzeigen
Hallo,

hier kommt mal eine ganz andere Sichtweise dieses Falles.

Grundsätzlich darf er alles auf seinen Schläger kleben, ob Autoreifen (schwarz und abgefahren) oder roter Moosgummi. Da kannst Du keinen Protest einlegen, weil er diese Belagseiten gar nicht benutzt.

Hier der Regeltext:
2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge einer Marke und Art verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen. Sie müssen so auf dem Blatt angebracht sein, dass am Rand der Schlagfläche Hersteller- bzw. Lieferanten- und Markenname sowie das ITTF-Logo plus ITTF-Nummer (wenn angebracht) deutlich zu erkennen sind.

Also hättest Du erst sehen müßen, ob er diesen Belag auch einsetzt. Spielt er nur Vh kann er auf der Rh so einen Belag drauf machen! Wenn er den Schläger dann nicht tauscht, dann darf er auch nicht mit dem Belag schlagen. Schlägt er trotzdem, muß ihm dieser Punkt abgezogen werden. Ach so, Du mußt natürlich in diesem Spiel einen zweiten Schiri einsetzen, weil wenn dem Protest nicht stattgegeben wird, dann muß das reguläre Ergebnis eingesetzt werden. Alles klar

Aber diese Diskussion hatten wir ja schon mal

Gruß

Noppenfritz
Hmm... und was ergibt sich praktisch daraus? Dass man vor dem Spiel den Protest einlegen muss, weil er sonst nicht gültig ist. Aber ihn eigentlich vor dem Spiel nicht einlegen kann, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit der falschen Seite geschlagen worden sein kann?
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