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Alt 05.12.2009, 09:25
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AW: protest eingelegt

Ich befürchte, dass bei vielen der Sinn des „Protest-Einlegens“ ausschließlich darin liegt, dass man auf diese Weise am „grünen Tisch“ möglicherweise ein faktisch verlorenes Spiel wegen irgendeines Regelverstoßes kampflos als Sieg gewertet bekommt. Das ist deutlich zu kurz gedacht. Eine kampflose Wertung einer tatsächlich ausgetragenen Mannschaftsbegegnung wird nur in ganz eng begrenzten Fällen (z.B. beim Einsatz eines nicht-spielberechtigten Spielers) eintreten. Der Hauptzweck eines Protestes liegt darin, Regelverstöße der gegnerischen Mannschaft genüber dem Spielleiter zu dokumentieren. Die Verstöße können vielerlei Art sein und reichen von unzureichenden Spielbedingungen (z.B. zu kalte Hallentemperatur, zu schlechte Beleuchtung) über Verzögerungen beim Spielbeginn, Antreten in nicht-einheitlicher Kleidung oder in Nicht-Sportkleidung bis hin zu unsportlichem Verhalten (z.B. Verweigerung des Handschlags) oder Beleidigungen der gegnerischen Mannschaft.

Welche Konsequenzen sich aus einem Protest ergeben, ist dann zunächst Angelegenheit des Spielleiters. Der Protest kann zu einer kampflosen Wertung – wie oben ausgeführt allerdings nur in Ausnahmefällen – führen, zu einem Verweis, Mahnung o.Ä. oder auch zu einer Ordnungsgebühr oder auch Geldbuße oder –strafe (wird von Landesverband zu Landesverband verschieden sein). Bei schweren Anschuldigungen wird der Spielleiter den Protest möglicherweise auch an das Sportgericht weiterleiten, das sich dann den Sachverhalt näher anschauen wird.

Manchmal wird bei einem Protest auch gar nichts herauskommen, nämlich wenn der Spielleiter das Ganze lediglich als Bagatelle bzw. als Querulantentum einstuft. Auf jeden Fall aber muss der Spielleiter über einen Protest entscheiden und diese Entscheidung auch begründen. Und gegen diese Protestentscheidung kann jeder der Betroffenen Einspruch beim Sportgericht einlegen.

Die eigentliche Hauptfunktion eines Protestes (möglicherweise eine etwas unglückliche Bezeichnung, in meinen Augen wäre z.B. der Begriff „Beanstandung“ besser) sehe ich aufgrund dessen nicht darin, kampflos noch Tabellen-Punkte einzukassieren, die beim faktischen Wettkampf flöten gingen, sondern – völlig unabhängig davon, was schlussendlich herauskommt - darin, Wiederholungen von Regelwidrigkeiten und negative Auswüchse von Fehlverhalten zu verhindern.
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