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Alt 12.05.2003, 11:19
Pinguin Pinguin ist offline
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Foren-Stammgast 2000
 
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
Re: unangemessenes Verhalten eines Verbandspräsidenten !??

Zitat:
Original geschrieben von Cheftrainer
Man darf nicht vergessen, dass nur der Zählschiedsrichter berechtigt gewesen wäre die verdiente Strafe (eine Verwarnung) auszusprechen. Letztlich liegt es sogar im Ermessensspielraum der Schiedsrichters das Verhalten des Spielers zu bewerten. Ansonsten wäre es noch dem Oberschiedsrichter möglich gewesen, in das Spiel einzugreifen und den Zählschiedsrichter zu ermahnen. Letztlich sah dieser aber keinen Grund dazu, da ihm die Belehrung unseres Spielers nach dem Spiel ausreichte.
Kleine Einschränkung: wenn am Tisch keien geprüften SRs sind, so darf auch der OSR die Spieler verwarnen, da er ja der einzig (geprüft) Regelkundige auf der Veranstaltung ist.

Allgemein muss ich dir insoweit recht geben, als dass ein Eingreifen höchstens durch den OSR gerechtfertigt wäre, sonst durch niemanden (es sei denn, einer der Mannschaftsführer legt Protest ein, dann dürfte er noch was sagen ).
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