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Alt 09.12.2009, 23:13
Frank Schmidt Frank Schmidt ist offline
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AW: 2. Bundesliga Süd 2009/2010

Abgesehen davon, dass sich mir der Sinn einer solchen Regel nicht erschließt, scheint mir die Formulierung auch äußerst unausgereift:

Zitat:
In der Oberliga dürfen nur erste bis vierte Mannschaften
eines Vereins spielen. Für eine vierte
Mannschaft erlischt die Spielberechtigung automatisch,
wenn die zweite Mannschaft des Vereins
in eine Oberliga absteigt. Für eine dritte Mannschaft
erlischt die Spielberechtigung automatisch,
wenn die erste Mannschaft des Vereins in eine
Oberliga absteigt.
Das heißt also, wenn in der aktuellen Saison die erste und zweite Mannschaft eines Vereins in der Regionalliga spielt und die dritte und vierte in der Oberliga und die erste Mannschaft absteigt, muss die dritte Mannschaft aus der Oberliga zwangsabsteigen wohingegen die vierte Mannschaft in der Liga verbleiben darf!?
Spielt die erste Mannschaft DTTL, die zweite Mannschaft in der 2. Bundesliga, die dritte Mannschaft Regionalliga und eine vierte in der Oberliga, darf eine fünfte Mannschaft nicht in die Oberliga aufsteigen, obwohl der Verein dann nur zwei Mannschaften in der Oberliga haben würde.
Die erste bis vierte Mannschaft darf laut der Regel also in der Oberliga spielen, allerdings nur solange bis die erste oder zweite in die Oberliga absteigt. Was aber passiert wenn die erste und zweite Mannschaft schon Oberliga spielen und die dritte Mannschaft in die Oberliga aufsteigt? In diesem Fall dürfte der Verein dann mit drei Mannschaften Oberliga spielen, bei bereits zwei Mannschaften in der Oberliga und einer, die aus der Regionalliga absteigt, allerdings nicht!?!

Wer um alles in der Welt hat sich den Blödsinn denn ausgedacht!?!?
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