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TTVWH - unerlaubtes Nachverlegen wegen verspätetem Beginn!?
Nachdem es im TTVWH schon den zweiten Fall in dieser Saison gibt, möchte ich das hier mal zur Diskussion stellen.
Wertung eines verspäteten, aber noch innerhalb der Karenzzeit von 30 Minuten liegenden, Spielbeginns als unerlaubtes Nachverlegen.
Die Fakten in beiden Fällen.
Beide Heimmannschaften warten auf das Ende des vorher laufenden Spiels der jeweiligen Mannschaft und beginnen das eigene Spiel einmal mit 25 Minuten, einmal mit 30 Minuten Verspätung. Also innerhalb der erlaubten 30minütigen Karenzzeit.
Beide Heimmannschaften setzen einen oder mehrere Spieler aus den Mannschaften ein, die gerade ihr Spiel beendet haben.
In beiden Fällen sind die gegnerischen Mannschaften ausdrücklich mit der Vorgehensweise einverstanden und legen keinen Protest ein.
Es ist kein Verbandsschiedsrichter anwesend (Bezirksklasse Ulm, Bezirksklasse Esslingen), der den Ablauf dokumentiert. Die Klassenleiter sind (logischerweise) auch nicht anwesend.
Reaktion des Klassenleiters.
Die Klassenleiter werten dieses Geschehen im Nachhinein als unerlaubtes Nachverlegen da sie annehmen, die beiden Mannschaften hätten nur auf die Ersatzspieler gewartet und wären zum eigentlichen Spielbeginn in Mindeststärke anwesend gewesen. Das Spiel hätte also begonnen werden müssen. In beiden Fällen wird das Spiel mit 0:9 für die Heimmannschaft gewertet und eine Geldstrafe für den Heimverein ausgesprochen. Im Esslinger Fall (zumindest ist mir das nur hier bekannt) bekommt die Gastmannschaft zusätzlich auch eine Geldstrafe.
Nun meine Probleme damit bzw meine Fragen hierzu.
1. Wie ist das eigentlich mit den Schiedsrichteraufgaben wenn kein Verbandsschiedsrichter anwesend ist? Werden dann die Aufgaben nicht geteilt und ist nicht eingelegter Protest nicht ein starkes Indiz dafür, dass alles regelkonform abgelaufen ist? Zumindest ein ebenso starkes wie die Aufstellung und Uhrzeitangabe (oder müsste das Uhrzeitaufschlag heißen??) für einen Regelverstoß?
2. Woher weiß der Klassenleiter, dass hier ein unerlaubtes Nachverlegen vorliegt und eben nicht ein Warten auf fehlende Spieler? Reicht die Annahme auf Grund der Aufstellung schon? Mit solchen Annahmen könnte man ja jederzeit nicht einheitliches Trikot annehmen und abstrafen. Oder nicht regelkonforme Boxengrößen. Und, und, und.
3. Was ist, wenn die örtlichen Gegebenheiten parallel laufende Spiele nicht erlauben? Im Fall "Esslingen" ist genau das scheinbar etwas grenzwertig. Für die Ansetzung der Spiele ist ja wohl der Verband verantwortlich, dachte ich zumindest. Wenn also ein pünktlicher Beginn auf Grund noch laufender Spiele kurzfristig nicht möglich ist, ist dass dann grundsätzlich ein unerlaubtes Nachverlegen? Das vorhergehende Spiel im Esslinger Fall war um 15:30 Uhr angesetzt und endete um 19:10 Uhr. Also ein extrem langes Match. Das nachfolgende war auf 18:45 Uhr angesetzt, begann dann aber um 19:11 Uhr.
Ich weiß schon, dass das vermutlich alles den Regeln entsprechend abgelaufen ist. Finde jedoch, dass es interessant genug ist um mal diskutiert zu werden. Eventuell wird ja der eine oder andere Klassenleiter zu mehr Fingerspitzengefühl angeregt.
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Es reicht nicht, ein guter Spieler zu sein – man muss auch noch gut spielen. Dr. Siegbert Tarrasch
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