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Alt 13.05.2003, 12:03
Sascha Eichmann Sascha Eichmann ist offline
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Ich komme gerade vom Gericht.

Das Ergebnis vorneweg: Der Richter hat der Klage von Herrn Buckolt stattgegeben. Der Ausschluss war rechtswidrig.

Der Richter führte in seiner Begründung unter anderem aus, dass der Vorstand durch den Beschluss "über die Stränge geschlagen" habe; das Verhalten von Herrn Buckolt, das Ergebnis eines höherrangigen Rechtsgremiums anzuzweifeln und zu kritisieren, entspräche "normaler Härte" und sei daher kein Grund, auf dem basierend ein Ausschluss von Herrn Buckolt zu rechtfertigen gewesen wäre.
Der Richter kritisierte weiterhin, dass der Antrag zum Ausschluss von Herrn Buckolt von der Revisionskammer hätte gestellt werden müssen, nicht vom Vorstand. Selbst, wenn dieses ordnungsgemäß geschehen wäre, hätte die Kritik von Herrn Buckolt aber keinen hinreichenden Grund für einen Ausschluss dargestellt.

Die Beklagtenseite ( Frau Schreiber war persönlich anwesend) argumentierte unter anderem, Herr Buckolt habe die Eskalation selbst zu verantworten, weil er den Sachverhalt in die Öffentlichkeit getragen habe. Dabei wurde nicht erwähnt, dass ihm der Weg über das "Plopp" verwährt wurde. Zudem wurde angemerkt, keiner der Vorstandsmitglieder und anderweitiger Amtsinhaber wollte noch mit Herrn Buckolt zusammenarbeiten. Dies wurde vom Richter mit einem Lächeln und dem Hinweis darauf, die betreffenden Personen könnten ja die Konsequenzen ziehen, quittiert.

Der Anwalt des HTTV, Dr. Weickert, versuchte das Gericht noch davon zu überzeugen, dass nicht ein ordentliches, sondern ein Sportgericht zuständig sei. Dieser Ansicht folgten jedoch weder Richter noch Antragsteller.

Zusammenfassend also: Der Antrag zum Ausschluss von Herrn Buckolt hätte von der Revisionskammer gestellt werden müssen, nicht vom Vorstand. Wäre der Antrag formell korrekt gestellt worden, wäre er jedoch materiell nicht begründet gewesen.

Die Urteilsverkündung- und das ist für den HTTV das einzig positive- wird jedoch erst am 6. Juni, also nach dem Verbandstag, stattfinden.

Frau Schreiber hat auf den eindringlichen Hinweis des Richters, wie das Verfahren denn entschieden werden würde und dessen Vorschlag, eine Einigung ohne Urteil herbeizuführen, absolut ablehnend reagiert. Dadurch wird es zu einer Urteilsverkündung und damit zu deutlich gesteigerten Kosten für den HTTV und damit die Vereine kommen.

Am Rande hat der Richter noch angemerkt, dass das parallel und am Donnerstag zu verhandelnde Verfahren bezüglich der einstweiligen Verfügung von Herrn Buckolt wegen des Ausschlusses aufgrund angeblicher Befangenheit ähnlich entschieden werden wird.

Auch interessant für den eigentliche auslösenden Fall des TTC Neuss:
Nach Ansicht des Richters würde die Strafordnung des HTTV keiner ordentlichgerichtlichen Überprüfung statthalten. Hätte der Verein geklagt, hätte er also aller Voraussicht nach nicht zahlen müssen. Der Grundsatz nulla poena sine culpa müsse auch vor Sportgerichten und in deren Satzungen gelten.
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Geändert von Sascha Eichmann (13.05.2003 um 12:05 Uhr)
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