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Ich denke, sie hat nach Rücksprache mit Dr. Weickert den Vorschlag des Richters nicht angenommen, um in Berufung gehen zu können.
Hmmm, ja...ich muss zu meiner Schande eingestehen, dass ich die Brago nicht kenne ( kennen schon, nur deren Bestimmungen nicht).
Zudem müsste man dann den Streitwert kennen, der dem Verfahren vom Richter beigemessen wurde. Danach richteten sich auch die Gesamtkosten.
Ich denke, in dieser Frage kann dir Volkmar weiterhelfen.
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Gänzlich frei von Signaturen...
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