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Diesen Passus gibt es doch beriets jetzt ganz ähnlich. Darauf hat doch der Richter in seiner Begründung hingewiesen.
Aber selbst nach der neuen Fassung wäre Herr Buckolt weiter im Amt, da er weder der Satzung zuwidergehandelt hat noch eine der anderen Voraussetzungen erfüllt hat.
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Gänzlich frei von Signaturen...
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