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Alt 13.05.2003, 13:12
Lefty
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Das ist zwar auch meine Meinung, aber ist sie das auch nach der Interpretation der Initiatoren dieses Antrages?

Z.B. "Verbandsschädigendes Verhalten" ist einen Frage der Perspektive.

Könnte man ein "Durchziehen" eines sinnlosen Verfahrens durch ggf. alle Instanzen auf Grund der entstehenden Kostenfrage in Bezug auf das hohe Risiko, das Verfahren zu verlieren, nicht auch als verbandsschädigend auslegen?

Andererseits sieht das Präsidium in der öffentlichen Kritik von Buckolt an internen Abläufen und Entscheidungen gewisser Rechtsorgane ein verbandsschädigendes Verhalten, da der innere Frieden, die kollegiale Zusammenarbeit und der Ruf des HTTV in Mitleidenschaft gezogen wird. Immerhin wurden ja schon Fußball-Verbände auf diese Auseinandersetzung aufmerksam. Das soll schon etwas heißen, bei den so extrem auf ihre Sportart fixierten Kickern.

Meiner Meinung nach gehört auf die Agenda des neuen Vorstandes die dringende Überarbeitung der Satzungen und Ordnungen des HTTV. Es kann nicht sein, dass es Passagen gibt, die einem Zivilgericht nicht standhalten können, weil sie der allgemeinen Rechtsauffassung massiv widersprechen.

Beispielsweise der Grundsatz "nulla poena sine culpa" - etwa sinngemäß "Keine Strafe ohne Schuld" (bin kein "Latriner" oder Jurist; habe aber hoffentlich den Kern getroffen) der ja im Fall von Neuses die aus Buckolts Sicht relevante Grundlage für seine Kritik am Verfahren, der Auffasung der Kollegen, seiner Beurteilung der Rechts- und Strafordung und damit der Ursprung des ganzen Hick-Hacks war und ist.

Dass sich dann auch noch einen Gewisse Zensur breitgemacht hat (Stichwort "Pressefreiheit"), mit der Begründung, es dürfe keine Veröffentlichungen in der Verbandszeitung zum Thema geben, da dies in ein laufendes Verfahren eingreifen würde, wäre hier ein weiterer zu nennender Punkt. Ein Vorgehen, dem auch ein Richter kaum folgen könnte. In der täglichen Redaktionspraxis ergibt sich damit für Norbert Freudenberger der ständige Konflikt, entscheiden zu müssen, ob die Pressefreiheit oder die Interessen des Vorstandes im Namen des Verbandes bei Veröffentlichungen den Vorrang haben. Kurz könnte man fragen:
Hat Hofberichterstattung Vorrang vor der Pressefreiheit?
Wo sind hier die Grenzen zu ziehen?
Welchen Spielraum erlaubt die Verfassung und wie gross ist er?
Wo fängt die Zensur an und wo hört die Pressefreiheit und die freie Meinungsäußerung auf?

So weit ich weiß, wurde ihm die Entscheidung durch Vorstandsbeschlüsse "leicht gemacht".

Ich enke mal, dass unter Wahrung der allgemeinen Sitten und
gesellschaftlichen Umgangsformen ein vielschichtigeres Meinungsbild möglich gewesen wäre, als wir es im Plopp vorfinden durften.

In der letzten Zeit wurden die oben gestellen Fragen recht einseitig zu Gunsten der Auffassung des Präsidiums beantwortet, oder vertritt jemand eine andere Meinung?
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