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Zitat von Der springende Punkt
TTVN:
Durchführungsbestimmungen für die Landespokalmeisterschaft
4.9 Jugendliche und Schüler, die im Punktspielbetrieb der jeweiligen Spielzeit mit einer Jugendfreigabe nach WO E 4.2 als Ersatzspieler einer Damen- bzw. Herrenmannschaft gemeldet waren, sind im Pokalspielbetrieb nicht bei den Damen bzw. Herren spielberechtigt.
WO/AB, Abschnitt K Pokalmeisterschaften
a Es ist den Bezirks- und Kreisverbänden freigestellt, für ihren Bereich Bezirks- bzw. Kreispokalmeisterschaften als weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften gemäß Ziffer A 11.2 durchzuführen, über die sich die siegreichen Mannschaften bis zu den Landespokalmeisterschaften qualifizieren können. In diesem Fall haben sie eine eigene Pokalausschreibung herauszugeben bzw. entsprechende Durchführungsbestimmungen zu erlassen, die die Durchführung des Pokalwettbewerbs regelt und mit keiner ihrer Regelungen im Widerspruch zu der Durchführungsbestimmung für die Landespokalmeisterschaften stehen darf.
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Hast Recht, hab ich nicht gesehen, danke.