Nein, das ist wieder eine Formulierung durch die Hintertür (so wie sie den Regelauslegern einst schon beim beidhändigen Spiel zum Verhängnis wurde).
Wenn die Mutter zum Sohn sagt "Du kommst spätestens um 19 Uhr und vor dem Sonnenuntergang nach Hause", dann beschreibt das den früheren der beiden Zeitpunkte als "Ausgangsgrenze" und heißt nicht, dass die Sonne erst nach 19 Uhr untergehen darf

Wobei "spätestens nach" ohnehin eine äußerst sinnfreie Formulierung ist (sie erinnert mich an den Anruf gestern, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich einen BMW gewonnen habe ... oder einen Geldpreis in bis zu(!!) gleicher Höhe).
Die Formulierung ist ein allerdings ein Indiz dafür, dass der Regelersteller wie selbstverständlich davon ausgegangen ist, dass die Einzel erst nach den Doppeln beginnen.
(Aber wäre es dann nicht ebenso selbstverständlich auf das Schlussdoppel zu warten?)
Hier wird die Forderung zum "sofortigen Weiterspielen" einmal als sich zwingend aus den Regeln ergebend angesehen (verständlicherweise), in einem analogen Fall wird diese Forderung dann aber als "ungültig" dargestellt, weil irgendein Nebensatz einer anderen Regel sonst nicht so recht zu passen scheint.
Warum schreibt man nicht einen Satz wie "Ausnahme hiervon ist das erste Einzel, das erst begonnen wird (werden muss), wenn die Eingangsdoppel beendet sind." in die Regeln?