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Alt 15.05.2003, 16:45
Sascha Eichmann Sascha Eichmann ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von klugscheisser
Der Richter meinte, daß er den Gang Olivers an die Öffentlichkeit wegen der Aufhebeung seines Urteils durch die Revisionskammer nicht für gut fand. Sinngemäß sagte er: "Was glauben Sie, wie oft eine Revisionkammer (?) meine Urteile "einkassiert". Dann gehe ich auch nicht damit an die Öffentlichkeit"
Lieber Jürgen,

Auf deine erste falsche Wiedergabe habe ich nur per pn reagiert; diesmal muss es aber hier im Forum sein. Was du hier geschrieben hast, entspricht nicht der Wahrheit:

Richter Gotthardt hat gesagt, dass es auch in seinem beruflichen Alltag vorkäme, dass seine Urteile in Berufung oder Revision in einer ratio, die er nicht nachvollziehen könne, umgeändert würden. In solchen Momenten hätte auch er große Lust, den betreffenden Richtern einen Brief zu schreiben, um ihnen seine Meinung zu verdeutlichen und sie auf ihren vermeintlichen Fehler aufmerksam zu machen. Da dies aber nicht der Praxis entspräche und die Diskussion auf einen engen Personenkreis einengte, würde er in solch einen Fall viel eher einen Aufsatz für eine juristische Zeitschrift schreiben, auf den folgend hin sich dann für beide Ansichten Argumente finden lassen würden und das Thema würde im Allgemeinen diskutiert werden.

Weiter hat er ausgeführt, dass genau dies von Herrn Buckolt ja versucht worden sei, indem er seinen Leserbrief im "Plopp" zu veröffentlichen versuchte. Da ihm dies aber verwehrt wurde, so der Richter weiter, sei Herrn Buckolt gar keine andere Wahl geblieben, als den Brief komplett in die Öffentlichkeit zu tragen.
In diesem Zusammenhang hat er dann auch von einem "Fall normaler Härte" gesprochen; keineswegs aber hat er Herrn Buckolt und dessen Verhalten kritisiert, sondern gesagt, dass er es genauso gemacht hätte.
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