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Noch ein Nachtrag:
Das eigentlich für heute angesetzte Anhörungsverfahren, in dem die Parteien über den Widerspruch des HTTV gegen die einstweilige Verfügung von Herrn Buckolt in der "Befangenheitssache" fand nicht statt.
Der HTTV hat seinen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung zurückgezogen. Gründe wurden nicht genannt; denken kann man sich diese aber sicherlich.
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Gänzlich frei von Signaturen...
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