Zitat:
Zitat von Fozzi
Habe ich ehrlich gesagt wenig Erfahrung mit, aber entnehmen kannst Du eigentlich nur Gewinne, die Du vorher versteuert hast. Einkommenssteuer fällt dann nicht mehr an -> Doppelbesteuerung.
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Das merkt "man".
Selbstverständlich müssen "Entnahmen" noch individuell versteuert werden. Zwar zalht das Unternehmen schon Steuern (Gewerbe, evtl. Körperschafts- ...) auf die Gewinne, aber die "Entnehmer" müssen diese Entnahme schon noch in ihrer "privaten" Einkommensteruerklärung angeben und versteuern. Die vom Unternehmen bezahlten Steuern sind darauf zwar ggfs. (anteilig) anrechenbar, individuell versteuert werden muss aber trotzdem.
Der grundsätzliche Gedanke, Manager- bzw. Geschäftsführergehälter nur bis zu einer bestimmten Höhe als Betriebsausgabe absetzbar zu machen, hat aber was. Dann entfielen auf das Ergebnis insgesamt mehr Unternehenssteuern und es blieb (etwas) weniger Spielraum für großzügige Boni...