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Alt 29.12.2009, 13:15
Usiba Usiba ist offline
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AW: offizielle Verlegungsgründe?

Ist abhängig vom Landesverband.
Beim TTVN (Niedersachsen) gilt

WO/AB H5
Verlegung von Spielterminen
a Spielverlegungen sind im Allgemeinen nicht zulässig. In begründeten Fällen kann die zuständige Stelle eine Verlegung anordnen. Hierbei soll eine Frist von einer Woche eingehalten werden.
b Vereine können Spielverlegungen beantragen, wenn das Spiellokal nachweisbar ausfällt oder Stammspieler zu Repräsentationsspielen, Lehrgängen, Sitzungen oder sonstigen Veranstaltungen (dazu gehören auch Vorbereitungslehrgänge für weiterführende Individualmeisterschaften
und Ranglistenturniere) des DTTB, NTTV oder des TTVN und seiner
Gliederungen herangezogen werden. Auch kann eine Verlegung beantragt werden, wenn ein behinderter Spieler für einen A-Kader-Lehrgang, eine Nationale Deutsche Meisterschaft, einen Länderspieleinsatz oder einen sonstigen internationalen Einsatz – jeweils im Behindertensport – nominiert worden ist. Derartige Spielverlegungen sind gebührenfrei.
Veranstaltungen nachgeordneter Gliederungen sind kein Verlegungsgrund.
c Einvernehmliche Spielverlegungen aus anderen Gründen sind genehmigungs- und gebührenpflichtig.
d Stets ist die Entscheidung der zuständigen Stelle abzuwarten. Eigenmächtig verlegte Spiele werden für den Heimverein als verloren gewertet.

Insofern kann ein SR-Einsatz durchaus ein Verlegungsgrund sein, wenn
der SR-Einsatz auf einer höheren Ebene (z. B. DTTB) durchgeführt wird.
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