Zitat:
Zitat von Mike aus Bmw
Hier die entscheidenden Sätze in Handbuch des Südd. TTV (Abschnitt D, Mannschaftswettbewerbe):
22.4.1 Die Umstellung ist erforderlich, wenn der Unterschied des errechneten Quotienten 1,3 und höher ergibt. Ist bei einem Spieler die Differenz zwischen 0,51 und 1,29 höher als die eines vor ihm platzierten Spielers, kann der Verein nach oben umstellen. Bei einer Differenz zwischen 0 bis 0,5 kann der Verein die Reihenfolge beliebig wählen.
22.4.2 Ist es erforderlich, einen Spieler aus einer unteren in einer höheren Mannschaft aufzustellen, so sind bei der Beurteilung der Spielstärke alle Ergebnisse, auch die der höheren Spielklassen in die Bilanzwertung mit einzubeziehen.
22.4.3 Liegen keine vergleichbaren Ergebnisse vor, so entscheidet der Spielleiter.
22.4.4 Im Spielbericht eindeutig mit dem Wort „kampflos“ gekennzeichnete Spiele werden für die Bilanzzahlermittlung nicht berücksichtigt. Die Spielwertung gem. WO/AB D 37.5 bleibt davon unberührt.
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"Mike aus Bmw", ich unterliege keinesfalls der "Bilanzzahl-Gläubigkeit". Ich würde sogar die Spielstärkenreihenfolge ganz abschaffen, aber das ist ein anderes Thema. Ich will auch nicht auf der Aufstellung von Bad Rappenau rumreiten. Aber ich halte mich halt an die WO, und die sieht in diesem Fall keinen Ermessensspielraum vor:
22.4.1: Die Differenz ist größer als 1,29
22.4.2: Wenn man die Bilanz von 12:2 VL vorne mit einbezieht, wird er eher besser als schlechter
22.4.3: Es liegen vergleichbare Ergebnisse vor
22.4.4: kampflose Spiele hab ich in der Oberliga nicht gefunden
Und nochmal: ich hab auch nichts gegen Ausnahmen, wenn sie begründet sind. Aber dann muss ein entsprechender Antrag vorliegen. Wenn der Klassenleiter einfach so entscheidet, hat das eher was von Willkür, als von Ermessensspielraum.
Das Ganze ist eigentlich ein Problem der Quotienten/Bilanzzahlberechnung. Man sollte einfach den Klassenleitern einen Spielraum in der WO festschreiben.