Zitat:
Zitat von Javaguru
Eben nicht...
Tu mir bitte einen Gefallen und frag dazu mal bei Deinem Verband den zuständigen SRA-Vorsitzenden oder Verantwortlichen für Aus- und Weiterbildung.
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Und was bekomme ich dann als Antwort?
Dass, wenn kein Assistent anwesend ist, ich als Aufschläger eine beliebige Position eines virtuellen Assistenten annehmen kann, für den alles korrekt ablaufen müsste, während die Sichtbarkeit/Beurteilbarkeit für den physisch tatsächlich anwesenden SRaT nebensächlich ist, ja?
Oder bekomme ich als Antwort, dass Regeln und Regelauslegungen eh nicht gelten, weil der Idealfall mit Anwesenheit eines Assistenten nicht eingehalten wurde.