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AW: Seniorenerklärung zur Rückrunde
Hab ma die Wo des WTTV durchkramt:
3 Allgemeine Freigabevorschriften
Für die Freigabe von Jugendlichen/Schülern zu offiziellen Veranstaltungen (gemäß WO A 11) in der
Herren‐ und Damenklasse müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
3.1 Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigten;
3.2 Genehmigung durch die zuständige Instanz;
3.3 Die Mitgliedsverbände können für ihren Bereich zusätzliche Freigabevoraussetzungen (z. B.
ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) festlegen.
Soweit in diesem Abschnitt nicht anders geregelt, behalten Jugendliche/Schüler mit der Freigabe
die Startberechtigung für offizielle Veranstaltungen in der Jugend‐/Schülerklasse.
Eine Freigabe kann von der zuständigen Instanz widerrufen werden.
3.4 Jugendliche, die in einer Damen‐ oder Herrenmannschaft als Stammspieler gemeldet werden,
benötigen auf allen Ebenen eine Seniorenerklärung. Die dazu erforderliche Einwilligungserklärung
eines Erziehungsberechtigten sowie ein ärztliches Gutachten fallen in die Verantwortlichkeit
des Vereins, sind von diesem aufzubewahren und können ohne Angabe von
Gründen zum Zwecke der Kontrolle eingefordert werden.
3.5 Eine Seniorenerklärung wird dokumentiert durch
a) die Einstufung des Jugendlichen in eine Mannschaft der Erwachsenen seitens des Vereins,
b) durch die Genehmigung der spielleitenden Stelle nach erfolgter Prüfung und Genehmigung
der Aufstellung.
3.6 Die Erteilung einer Seniorenerklärung nach Beginn einer Vor‐ bzw. Rückrunde ist nur möglich,
wenn der Jugendliche sonst keine Spielmöglichkeit hat.
3.7 Eine Seniorenerklärung kann nur nach Abschluss einer Vor‐ bzw. Rückrunde gelöscht werden.
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