Zitat:
Zitat von herz.as
Um die ganze Sache mit dem Sinn bzw. Unsinn der Mehrfach-Spielberechtigung abzukürzen, verweise ich mal auf Punkt B 1.4 der WSO des DTTB.
Dies hier zu zitieren, wäre zu lang.
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Ob da Sinn und Unsinn wirklich abgekürzt werden, weiß ich nicht. Was ich sehr eigenartig diesbezüglich finde, ist der Punkt, dass in der WSO steht:
Zitat:
1.2 Die Spielberechtigung eines Spielers kann immer
nur für einen Verein (Stammverein) erteilt
werden. Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung
ist die Mitgliedschaft des Spielers in
diesem Verein. Dem Spieler steht es frei, Mitglied
weiterer Vereine zu sein, für die er aber keine Spielberechtigung
besitzt.
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und weiter unten steht dann
Zitat:
1.4 Die Spielberechtigung ist durch den zuständigen
Mitgliedsverband sofort zu widerrufen, sobald
er verbindlich Kenntnis davon erhält, dass der
Spieler auch die Spielberechtigung für mindestens
einen anderen Verein im In- und/oder Ausland
besitzt;
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Aber genau das geht ja gar nicht, da man laut Punkt B1.2 nur für einen Verein eine Spielberechtigung erteilt bekommen haben
kann! Damit gibt es den Fall von mehreren Spielberechtigungen auch nicht und es kann auch nicht dafür bestraft werden.
Bezogen auf CS würde das für mich bedeuten, dass er nur einen Stammverein haben kann, nämlich dort, wo er zuerst seine Spielberechtigung erhalten hat (vor mehreren Jahren) und dieser Verein muss es geblieben sein, da er nicht umgemeldet hat (nehme ich mal an). Da es laut Punkt B1.2 nur eine Spielberechtigung geben
kann, ist er im anderen Verein nicht spielberechtigt und damit können dort die Spiele umgewertet werden.