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Nach einem zugegeben kurzen Blick in die WO bin ich der Meinung, dass die Kostenerstattung nichts mit dem Zurückziehen von Mannschaften zu tun hat.
Wenn die Voraussetzungen für die Kostenerstattung vorliegen, dann entfällt die Kostenerstattung nur unter den in B 6.5 WO abschließend aufgeführten Tatbeständen, die auch nur für die Tabelle A gelten.
Etwas anderes würde auch keinen Sinn ergeben. Es heißt sichließlich "Kostenerstattung", also in der Vergangenheit entstandene Kosten sollen ausgeglichen werden, und das hat nichts damit zu tun, ob es in der nächsten Saison noch eine Mannschaft gibt.
Die Regelungen über die Kostenerstattung sind somit kein Grund, mit der Zurückziehung von Mannschaften zu warten (ohne Gewähr).
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