Zitat:
Original geschrieben von RealTimo
Ich glaube, ihr macht Salzgitter falsche Hoffnungen. Die Sollstärke der Regional- und Oberligen beträgt zwar 12 Mannschaften, allerdings bekommt der Tabellenzehnte der abgelaufenen Saison erst einen Platz angeboten, wenn nach dem Auffüllen durch die Relegationsteilnehmer die Zahl der Mannschaften in der Liga immer noch geringer als 10 ist. Salzgitter würde also erst in der OL bleiben, falls Vahr 2 nicht aufsteigt und dann noch zusätzlich 2 Mannschaften verzichten. So steht das ganze zumindest in der Spielordnung des NTTV (zu finden auf nttv.de -> Bestimmungen) auf Seite 5. Die ist auf dem Stand vom 01.07.2002 und müsste daher ja wohl für diese Saison gelten.
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Der NTTV hat eine neue Spielordnung verabschiedet. Sofern diese für die neue Saison bereits gilt, darf sich Salzgitter doch noch Hoffnungen machen. Hier die entsprechenden Auszüge:
4.7.3
Sofern eine Staffel nach Durchführung der sechs
Maßnahmen (1.: Direktaufstieg, 2.: Abstieg, 3.:
Relegationsaufstieg, 4.: Einreihen der Mann-schaften,
die termingerecht bis zum 9. Juni auf
den Verbleib in einer höheren Spielklasse ver-zichtet
haben; 5.: Ausscheiden der Mannschaf-ten,
die termingerecht bis zum 9. Juni auf den
Verbleib in dieser Spielklasse verzichtet haben,
und 6.: Auffüllen der darüber liegenden Staffel)
noch nicht die Sollstärke (zwölf Mannschaften)
erreicht hat, werden die zu diesem Auffülltermin
freien Plätze in der Staffel nach dem 9. Juni
einmalig in folgender Reihenfolge vergeben:
Platz 2 der Relegationsrunde (sofern vorhan-den),
Platz 3 der Relegationsrunde (sofern vorhan-den),
Platz 4 der Relegationsrunde (sofern vorhan-den),
der Tabellenzehnte der Staffel.
Auf die Teilnahme an der Relegationsrunde
verzichtende Mannschaften werden für das Auf-füllen
einer Staffel nicht berücksichtigt.
4.7.4
Sollte die Staffel danach noch nicht zehn Mann-schaften
umfassen, werden in jedem von maxi-mal
fünf Schritten allen Mannschaften der zu
dem jeweiligen Schritt gehörenden Gruppe Plät-ze
in der Staffel angeboten. Das Verfahren bricht
ab, sobald die Staffel nach einem Schritt
mindestens zehn Mannschaften umfasst.
- Gruppe 1: alle Tabellendritten der nächsttiefe-ren
Spielklasse
- Gruppe 2: der Tabellenelfte der Staffel
- Gruppe 3: alle Tabellenvierten der nächsttiefe-ren
Spielklasse
- Gruppe 4: der Tabellenzwölfte der Staffel
- Gruppe 5: alle Tabellenfünften der nächsttiefe-ren
Spielklasse