Und hier der entsprechende Wortlaut aus den TT-Regeln B:
Zitat:
2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balls benutzten
Schlägerseite dürfen nur Beläge einer Marke und
Art verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung
besitzen.Sie müssen so auf dem Blatt
angebracht sein, dass am Rand der Schlagfläche
Hersteller- bzw.Lieferanten- und Markennamen
sowie das ITTF-Logo plus ITTF-Nummer (wenn
angebracht) deutlich zu erkennen sind.
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