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Alt 15.01.2010, 00:07
volker_b volker_b ist offline
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AW: Spielbetrieb in Gefahr

In diesem Thema scheint in der Tat Brisanz zu liegen. Ein konkreter Fall wurde im letzten Jahr im Oberfrankenforum diskutiert ("Skandalurteil oder nachvollziehbar?" - Start am 2.6.2009).

Die Bestimmung in WO B 1.2 ist eindeutig, d.h. die Mitgliedschaft im betreffenden Verein ist Voraussetzung für die Erlangung einer Spielberechtigung. Ob das Mitglied allerdings Beitrag zahlt oder dieser vom Verein erlassen wird, ist Sache des Vereins.

Nun ist aber jeder Verein verpflichtet, seine Mitglieder beim BLSV zu melden. Und meiner Meinung nach kann der BTTV bzw. der Bezirk Mittelfranken mit halbwegs vertretbarem Aufwand nur prüfen, ob die Mitglieder des BTTV auch alle Mitglieder im BLSV sind.

Falls also ein Verein nur versäumt hat, eingetragene Mitglieder beim BLSV zu melden, dann besteht meiner Meinung nach kein Verstoß gegen den Wortlaut von WO B 2.1 (wohl aber gegen deren Sinn). Hier könnte wohl nur der BLSV gegen den Verein vorgehen, wobei ich die dessen entsprechende Statuten nicht kenne.

Etwas anderes ist es, wenn BTTV-Aktive nicht als Mitglieder in den Vereinen geführt werden. Konsequenter Weise besteht dann auch keine gültige Spielberechtigung, was gemäß WO G 8 zur Punkteaberkennung aller Spiele mit Mitwirkung dieses Spielers führt. Dies kann man aber noch fortsetzen, da die jeweilige Nr. 1 der darunterliegenden Mannschaften hätte aufrücken müssen und somit für seine Mannschaft ebenfalls keine Einsatzberechtigung hatte - demnach auch da Punkteaberkennungen.

Drastische Maßnahmen, die den Spielbetrieb in der Tat ad absurdum führen könnten, falls mehrere Vereine betroffen wären.

Die aktuelle Formulierung in der WO bietet keine andere Möglichkeit als konsequente Punkteaberkennung oder Amnestie für alle - beides unbefriedigende Lösungen.

Ich bin schon der Meinung, dass die Forderung nach Mitgliedschaft im Verein sinnvoll ist. Allerdings würde ich Verstöße dagegen nicht mit Punkteaberkennungen, sondern mit drastischen Ordnungsstrafen ahnden - z.B. pro Monat 10 €. Damit käme eine Saison pro Spieler auf 120 €, vermutlich genug, um absichtliche Verstöße weitestgehend zu vermeiden.

Um aber dementsprechend agieren zu können, wäre eine Änderung der WO (G 8) sowie der RVStO bzw. BGO nötig.

Auf jeden Fall scheint Handlungsbedarf vorhanden zu sein.

viele Grüße
Volker
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