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AW: Belagpflege mit (Sonnenblumen)-Öl erlaubt?
Ja, da hat die Regel mal wieder ne Schwachstelle, warum ist denn Reinigen mit Wasser und Belagreiniger erlaubt? Ist doch auch eine Behandlung (physikalisch, chemisch) Warum ist Abwischen erlaubt? Warum macht man den Belag überhaupt sauber, wenn man nicht die Eigenschaften eines Belages günstig verändern will? Wer zieht die Grenze? Woher weiß ich als Hersteller, was ich einen Belagreiniger reintun darf?
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