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AW: Belagpflege mit (Sonnenblumen)-Öl erlaubt?
Wenn ich den Dreck mit Sonnenblumenöl abmache, wird der Belag auch wieder sauberer und griffiger als vorher, als der Dreck noch drauf war, genau wie mit Reiniger. Theoretisch muss sich ja eine ganz kleine Menge Sonnenblumenöl finden lassen, mit der es auch nicht mehr Effekt gibt, als mit Belagreiniger. Dann wäre nach der Logik Sonnenblumenöl nicht prinzipiell verboten. Verboten ist es erst, wenn sich die Belagseigenschaften verändern. Aber wie bestimme ich das, wenn vor mir ein völlig verdreckter Belag liegt, der nach Reinigung auf jeden Fall sauberer und griffiger wird?
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